Wussten Sie...
dass seit 1.1.2017 pflegende Angehörige einen Anspruch auf Abgeltung der Pflege des/der Verstorbenen haben?
Mit 17. August 2015 gilt die neue europäische Erbrechtsverordnung. Sie sorgt dafür, dass das grenzüberschreitende Vererben und Erben im gemeinsamen Europa einfacher wird.
So gibt es über Erbschaftsvermögen nur mehr ein Verfahren. Der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers entscheidet, welches Recht angewendet wird.
Man kann als Erblasser aber auch das Erbrecht jenes Staates wählen,
dessen Staatsbürger man ist.
Ihr Notar steht Ihnen beratend zur Seite und unterstützt Sie bei der praktischen Umsetzung.
Die Erstberatung ist immer kostenlos.