Familienrecht Familienrecht


Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht

Wenn einer ein Haus in eine Ehe einbringt - gehört es dann beiden Ehepartnern?
Wie kann man bei einer Scheidung das Vermögen ohne Streit aufteilen?
Wie läuft ein Adoptionsverfahren ab?
Wer kann eine Eigentumswohnung kaufen?
Kann der Lebensgefährte in den Mietvertrag einsteigen?

Im familiären Angelegenheiten ist Rechtssicherheit und Diskretion besonder wichtig. Der Notar hat dabei zwei Funktionen. Er hat große Erfahrung im Familienrecht und ist daher ein wertvoller Berater bei wichtigen Entscheidungen.

Und in einigen Angelegenheiten ist er vom Staat ausdrücklich dazu berufen, durch Protokollierung oder Beglaubigung klare Verhältnisse zu schaffen - etwa bei Vaterschaftserklärungen oder der Zustimmungserklärung bei einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung.


Ehe und Lebensgemeinschaft: Ihr Notar sorgt für eine dauerhafte Basis

Das Leben ist voller Überraschungen. Und wo es um das Zusammenleben der Menschen geht, gibt es keine Garantien. Aber wenn die rechtliche Basis von Anfang an stimmt, gibt es weniger Streit - und im Ernstfall eine gerechtere Lösung der Probleme.
Ihr Notar hilf Ihnen, diese Basis zu finden.

Ehescheidung: Ihr Notar hilft Streit vermeiden

Ihr Notar weiß, wie das Leben spielen kann. Wenn Ehen zerbrechen, gibt es meist mehr zu regeln als bei der Heirat. Je mehr vor Gericht gestritten wird, desto teurer ist eine Scheidung.

Ihr Notar hilft, aufwendige Gerichtsverfahren zu verkürzen:
Weil der Notar von Gesetzes wegen unparteilich bleiben muss, kann er besonders gut für einen Ausgleich unter den beiden Noch-Ehepartnern sorgen und einvernehmliche Regelungen herbeiführen, die keinen benachteiligen. Schließlich ist der Notar auch in der Konfliktregelung als MEDIATOR tätig.


Adoption: Ihr Notar hilft Ihnen weiter

Ihr Notar steht Ihnen auch hier als kompetenter Rechtsberater zur Seite und hilft, sicher durch das Adoptionsverfahren zu kommen. Kernstück jeder Adoption ist der schriftliche Adoptionsvertrag zwischen Wahleltern und Wahlkind. Vom Abfassen dieses Vertrages bis zum Einholen der gerichtlichen Bewilligung ist der Notar Ihr kundiger Rechtsberater.