Verlassenschaft, Erbschaft, Schenkungen Verlassenschaft, Erbschaft, Schenkungen


Darf man seinem Hund das Haus vererben?
Welchen Schutz habe ich dagegen, dass missgünstige Verwandte mein Testament anfechten?
Schenken oder vererben - was ist steuerlich attraktiver?
Ab welcher Höhe empfiehlt sich ein Schenkungsvertrag?
Welche Behörden wollen bei einer Hofübergabe mitreden?

Erbschaft, Schenkung und Übergabe gehören zur alltäglichen Arbeit des Notars. Das hat seinen guten Grund: Der Notar ist von Amts wegen Spezialist für diese Materie - er wickelt für das Gericht alle Verlassenschaften ab. Und er ist Spezialist dafür, wenn Sie beizeiten vorsorgen wollen, dass es später keinen Streit gibt. Denn hier geht es nicht um familiäre Fragen, sondern auch um das Erbrecht, das Zivilrecht und das Steuerrecht - oft auch um das Sozialversicherungsrecht. Ihr Notar kann viel mehr als nur Ihr Testament aufsetzen. Er kann aufgrund seiner fundierten Ausbildung und seiner langen Erfahrung auch für Ihr Anliegen die optimale Lösung finden. Und hilft Ihnen dadurch, Kosten und Steuern zu sparen.


Apropos Steuern: Ihr Notar kennt die Amtswege

Er erledigt für Sie die notwendigen Anmeldungen beim Finanzamt und überprüft auf Ihren Wunsch die Steuervorschreibung.


Testament: Ihr Notar weiß, was geht - und was nicht

Mit dem "letzten Willen" sollten Sie nicht bis zum letzten Moment warten. Wenden Sie sich beizeiten an einen Notar Ihres Vertrauens. Nur dann können Sie sicher sein, dass Ihr Testament wirklich Ihrem Willen entspricht - und dieser nicht aufgrund von Unachtsamkeit oder Formfehlern verdreht wird.

Ihr Notar kann mit Ihnen viele Fragen klären:

Sie können sich dabei auf die Diskretion Ihres Notars verlassen

In allen Fragen ist der Notar von Gesetzes wegen zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet. Jedes Testament, das bei ihm hinterlegt ist, muss der Notar im Österreichischen Zentralen Testamentsregister registrieren. Dadurch ist garantiert, dass der letzte Wille im Todesfall bekannt wird. Selbstverständlich sind hier nur die Daten des Testaments erfasst, nicht jedoch der Inhalt.


Schenkung: Ihr Notar schützt vor Überraschungen

Wer etwas herschenken will (oder wer etwas geschenkt bekommt), denkt oft nicht daran, wie nützlich die Hilfe eines erfahrenen Juristen sein kann. In vielen Fällen ist die Errichtung eines Schenkungsvertrages dringend anzuraten - und in manchen Fällen ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Der Nutzen des Notars für Sie geht weit über die bloße Formvorschrift hinaus und liegt in der kompetenten Beratung. Egal, ob es sich nun um steuerliche oder rechtliche Fragen - oder allgemeine Ratschläge aus der langjährigen Erfahrung des Notars handelt.


Übergabe: Ihr Notar weiß Rat bei allen Details

Bei einer Übergabe wird im Unterschied zur Schenkung eine Gegenleistung vereinbart - etwa die weitere Versorgung des Übergebers oder auch ein Wohnrecht und ähnliches. Hier ist der Spielraum so groß, dass der Rat eines Fachmannes besonders viel wert ist. Bei allen Überlegungen zum Zeitpunkt der Übergabe, zur Gestaltung der Gegenleistungen und zur Regelung von pensions- und steuerrechtlichen Aspekten kann Ihr Notar seine ganze Sachkenntnis und Erfahrung einbringen - und hilft damit, Geld zu sparen und Streit zu vermeiden.