Verlassenschaft, Erbschaft, Schenkungen
Darf man seinem Hund das Haus vererben?
Welchen
Schutz habe ich dagegen, dass missgünstige Verwandte mein Testament anfechten?
Schenken oder
vererben - was ist steuerlich attraktiver?
Ab welcher Höhe empfiehlt sich ein
Schenkungsvertrag?
Welche Behörden wollen bei einer Hofübergabe mitreden?
Erbschaft, Schenkung und Übergabe gehören zur alltäglichen Arbeit des Notars.
Das hat seinen guten Grund: Der
Notar ist von Amts wegen
Spezialist für diese Materie - er wickelt für das Gericht alle Verlassenschaften ab.
Und er ist Spezialist dafür, wenn Sie beizeiten vorsorgen wollen, dass es später keinen Streit gibt.
Denn hier geht es nicht um familiäre Fragen, sondern auch um das
Erbrecht, das
Zivilrecht
und das
Steuerrecht - oft auch um das Sozialversicherungsrecht.
Ihr Notar kann viel mehr als nur Ihr Testament aufsetzen.
Er kann aufgrund seiner fundierten Ausbildung und seiner langen Erfahrung
auch für Ihr Anliegen die optimale Lösung finden. Und hilft Ihnen dadurch, Kosten und Steuern zu sparen.
Apropos Steuern: Ihr Notar kennt die Amtswege
Er erledigt für Sie die notwendigen Anmeldungen beim Finanzamt und überprüft auf Ihren Wunsch die Steuervorschreibung.
Testament: Ihr Notar weiß, was geht - und was nicht
Mit dem
"letzten Willen" sollten Sie nicht bis zum letzten Moment warten.
Wenden Sie sich beizeiten an einen Notar Ihres Vertrauens.
Nur dann können Sie sicher sein, dass Ihr
Testament wirklich Ihrem Willen entspricht - und dieser nicht aufgrund von
Unachtsamkeit
oder
Formfehlern verdreht wird.
Ihr Notar kann mit Ihnen viele Fragen klären:
- Wie errichte oder ändere ich ein Testament?
- Wie spare ich durch ein Testament Erbschaftssteuer?
- Was ist der Pflichtteil - und kann man als Erbe im Voraus darauf verzichten?
- Welche Sicherheiten soll mein Ehepartner oder Lebensgefährte haben?
- Wie sind Erb- und Pflichtteilsansprüche ehelicher und unehelicher Kinder geregelt?
- Wie kann ich Anordnungen unwiderruflich machen?
- Wann ist ein Testament gültig?
- Kann ich jemanden "enterben"?
- Welche Bedingungen kann ich meinen Erben stellen?
- Was kann man alles vererben - und wen kann man als Erben einsetzen?
Sie können sich dabei auf die Diskretion Ihres Notars verlassen
In allen Fragen ist der
Notar von Gesetzes wegen zu strengster
Verschwiegenheit verpflichtet.
Jedes Testament, das bei ihm hinterlegt ist, muss der Notar im Österreichischen Zentralen Testamentsregister registrieren.
Dadurch ist garantiert, dass der letzte Wille im Todesfall bekannt wird.
Selbstverständlich sind hier nur die Daten des Testaments erfasst, nicht jedoch der Inhalt.
Schenkung: Ihr Notar schützt vor Überraschungen
Wer etwas herschenken will (oder wer etwas geschenkt bekommt), denkt oft nicht daran, wie nützlich die Hilfe eines erfahrenen
Juristen sein kann.
In vielen Fällen ist die Errichtung eines
Schenkungsvertrages dringend anzuraten - und in manchen Fällen ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Der Nutzen des Notars für Sie geht weit über die bloße
Formvorschrift hinaus und liegt in der kompetenten Beratung.
Egal, ob es sich nun um steuerliche oder rechtliche Fragen - oder allgemeine Ratschläge aus der langjährigen Erfahrung des Notars handelt.
Übergabe: Ihr Notar weiß Rat bei allen Details
Bei einer Übergabe wird im Unterschied zur Schenkung eine Gegenleistung vereinbart - etwa die weitere Versorgung des Übergebers oder auch ein Wohnrecht und ähnliches.
Hier ist der
Spielraum so groß, dass der Rat eines Fachmannes besonders viel wert ist. Bei allen Überlegungen zum Zeitpunkt der Übergabe, zur
Gestaltung der
Gegenleistungen
und zur Regelung von pensions- und steuerrechtlichen Aspekten kann Ihr Notar seine ganze Sachkenntnis und Erfahrung einbringen - und hilft damit, Geld zu sparen und Streit zu vermeiden.