Aktuelles
Mit 1.7.2018 ist das neue Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) in Kraft getreten.
Es gibt nunmehr vier Möglichkeiten der Vertretung (Vorsorgevollmacht, gewählte Erwachsenenvertretung, gesetzliche Erwachsenenvertretung und gerichtliche Erwachsenenvertretung), je nachdem wie eingeschränkt die Entscheidungsfähigkeit der betroffenen Person ist.
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Die Erstberatung ist immer kostenlos.
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